Wann erhalte ich Pflegegrad 4 Leistungen? Eine Person, die von der Pflegekasse in einen Pflegegrad 4 eingestuft wird, hat schwerste Beeinträchtigungen im Lebensalltag und ist somit in ihrer Selbstständigkeit schwerst eingeschränkt. Der MDK, der medizinische Dienst der Krankenversicherungen (bei gesetzlich Versicherten) oder der MEDICPROOF (bei privat Versicherten) prüft anhand eines Punktesystems und vorbestimmter Kriterien den Pflegegrad. 

Sollte noch kein Pflegegrad bestimmt sein, gibt es die Möglichkeit mit dem Sorgenfrei-Zuhause-Pflegegradrechner den Pflegegrad einzuschätzen.

 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Ab einem Pflegegrad 2 steht den Pflegebedürftigen bereits ein monatliches Pflegegeld von 316 € bei häuslicher Pflege zu. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 545 €, bei Pflegegeld 4 beträgt das Pflegegeld 728 € und bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 901 €.
Sachleistungen bei Pflegegrad 4 werden mit 1.612 € bezuschusst.

Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen

Das Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige direkt auf ihr Konto überwiesen und können eigenständig darüber verwalten. Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die Pflege zu Hause sicherstellen. Beziehen Pflegebedürftige ab Pflegestufe 2 Pflegegeld, müssen sie regelmäßig Beratungsgespräche zu Hause durchführen lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 finden Beratungsgespräche halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 finden die Beratungsgespräche vierteljährlich statt. 

 

 

Pflegesachleistungen der Pflegekasse sind ambulante Pflegedienste, teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege. Die Abrechnung erfolgt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Die Bezuschussung ist abhängig von dem Pflegegrad. So beträgt bei Pflegegrad 2 die monatliche Förderung durch die Pflegekasse 689 €, bei Pflegegrad 3 1.298 €, bei Pflegegrad 4 1.612€, bei Pflegegrad 5 1.995€. 

Weitere Pflegesachleistungen, die anders bezuschusst werden, sind die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Eine Kombination der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist möglich. Wird diese nicht gewünscht, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf einen Pflegekassenzuschuss von 689 € jährlich. Bei der Kurzzeitpflege kann der Zuschuss auf 8 Wochen verteilt werden, bei der Verhinderungspflege auf 6 Wochen. 

Geldleistungen und Sachleistungen sind kombinierbar

Eine Kombinationsleistung ist der Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Bei einer Kombination wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausgezahlt, bedeutet das Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen. Ist man eine pflegebedürftige Person, erhält man die Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld. 

Kalkulationsbeispiel Pflegegrad 4: 

Pflegekosten pro Monat 200,00 €

Maximale Pflegekassenleistung: 1.612,00 €

ausgeschöpfte Pflegekassenleistung: 12,41 %

verbleibender Pflegegeldanspruch: 87,59 %

Anspruch auf Pflegegeldleistung entspricht: 637,68 €

 

 

Betreuungs- und Entlastungshilfen Teil der Pflegegrad 4 Leistungen

125 € stehen Pflegeversicherten, ob privat oder gesetzlich versichert und unabhängig vom Pflegegrad, monatlich für Betreuungs- und Entlastungshilfen zu. Darunter verstehen die Pflegekassen:

  • einen Alltagsbegleiter z. B. für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen oder
  • Haushaltshilfen engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen oder
  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert. 
Barrierefreier Badumbau in Pflegegrad 4 Leistungen enthalten

Ein barrierefreier Badumbau steht Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 4 zu. Die Pflegekasse bezuschusst 4.000 € pro Pflegebedürftigen, bedeutet, bewohnen zwei Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 in einem Haushalt, fördert die Pflegekasse den barrierefreien Badumbau mit 4.000 € pro Person. 

Der Badumbau aus einer Hand erfolgt durch Sorgenfrei Zuhause. Sorgenfrei Zuhause übernimmt die Kommunikation zu der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, aber auch gegebenenfalls zur Hausverwaltung, lebt der Pflegebedürftige zur Miete. Die Handwerker des deutschlandweiten Handwerkernetzwerk von Sorgenfrei Zuhause saniert ihr Bad in nur 48 Stunden