Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kunden

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Kunden („AGB“) gelten für alle Beauftragungen der Invocap GmbH („Invocap“) in Bezug auf die Organisation und Durchführung von Umbauten im Wohnraum des Kunden zur Herstellung von Barrierefreiheit (jeweils „Umbaumaßnahme“) für einen Verbraucher („Kunde“).
  2. Leistungsgegenstand und Vertragspartner des Kunden
    1. Über die Website sorgenfrei-zuhause.de („Website“) kann ein Kunde seine Kontaktdaten hinterlegen, um Invocap die Kontaktaufnahme mit ihm zu ermöglichen.
    2. Beauftragt ein Kunde Invocap mit der Organisation einer durch den Pflegeversicherer des Kunden erstattungsfähigen Umbaumaßnahme, übernimmt Invocap die Organisation und Durchführung der Umbaumaßnahme, die Kommunikation mit dem Vermieter des Kunden soweit erforderlich und vertritt den Kunden gegenüber seinem Pflegeversicherer im Zusammenhang mit der Koordination der geplanten Umbaumaßnahme (Kommunikation zur Einholung von benötigten Bewilligungen oder Genehmigungen der Umbaumaßnahmen mit dem Pflegeversicherer und erforderlichenfalls dem Vermieter zusammen die „Koordination“).
    3. Invocap wird den Werklohnanspruch gegenüber dem Kunden mit Fälligkeit in Höhe der von dem Pflegeversicherer bewilligten Summe, maximal jedoch in der Höhe der durch die Pflegeversicherer erstattungsfähigen Höchstsumme von EUR 4.000,00 („Erstattungsmaximalbetrag“), gegenüber dem Pflegeversicherer geltend machen und lässt sich hierfür den Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber seinem Pflegeversicherer abtreten.
    4. Für alle unter diesen AGB geschlossenen Verträge ist allein Invocap Vertragspartner des Kunden und übernimmt ihm gegenüber alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen.
    5. Bei einer etwaigen weitergehenden Vereinbarung über zusätzliche Umbaumaßnahmen mit einem Handwerksunternehmen ist Invocap nicht Vertragspartei.
  3. Eingabe der Kontaktdaten durch den Kunden auf der Website
    1. Um Invocap die Kontaktaufnahme mit ihm zu ermöglichen, muss der Kunde seine Kontaktdaten in die auf der Website dafür vorgesehenen Felder eingeben. Die hierbei abgefragten Informationen sind vollständig und zutreffend anzugeben.
    2. Klickt der Kunde nach Eingabe aller abgefragten Informationen die vorgesehene Schaltfläche „Unverbindliches Angebot anfordern“ an, stellt er damit eine unverbindliche und kostenfreie Kontaktanfrage an Invocap. Damit kommt noch kein Vertrag zwischen dem Kunden und Invocap zustande.
    3. Mit dieser Kontaktanfrage erklärt sich der Kunde bereits mit der Geltung dieser AGB in einem später zustande kommenden Vertragsverhältnis zwischen ihm und Invocap einverstanden.
  4. Erst-Telefonat
    1. Wenn der Kunde Invocap um eine Kontaktaufnahme gebeten oder Invocap seine Kontaktdaten über ein Partnerunternehmen erhalten hat, an das sich der Kunde mit Bitte um Unterstützung für eine Umbaumaßnahme gewendet hat, ruft Invocap den Kunden unverbindlich an, um die Bedingungen für ein mögliches Vertragsverhältnis zu bestimmen („Erst-Telefonat“). Entscheidet Invocap sich dafür, einen Kunden nicht zu diesem Zwecke zu kontaktieren, erfolgt eine kurze E-Mail-Mitteilung hierüber.
    2. Erfüllt die Anfrage des Kunden die Kriterien (grundsätzliche bauliche Durchführbarkeit, grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Umbaukosten, passendes Einzugsgebiet), kann Invocap dem Kunden bereits im Erst-Telefonat oder danach per E-Mail die kostenfreie Prüfung der gewünschten Umbaumaßnahme vor Ort anbieten (Angebot). Entscheidet sich Invocap, einem Kunden kein Angebot nach Satz 1 dieser Ziffer zu machen, teilt Invocap dies dem Kunden noch im Erst-Telefonat oder danach per E-Mail oder auf einem anderen gewünschten Kontaktweg mit.
    3. Erklärt sich der Kunde, beispielsweise durch noch im Erst-Telefonat abgegebene Erklärung oder bestätigende E-Mail, mit dem Angebot einverstanden (Vertragsannahme und Zeitpunkt des Vertragsschlusses), kommt zwischen Invocap und dem Kunden ein Vertrag über die kostenfreie Prüfung der gewünschten Umbaumaßnahme vor Ort zustande.
    4. Invocap übermittelt einem als Subunternehmer eingesetzten Handwerksunternehmen sodann die Kontaktdaten des Kunden zum Zweck der Vereinbarung eines Besichtigungstermins am Bedarfsort.
  5. Abschluss des Koordinations- und Werkvertrags
    1. Das Handwerksunternehmen führt den Besichtigungstermin für Invocap durch und prüft die tatsächliche bauliche Durchführbarkeit der gewünschten Umbaumaßnahme.
    2. Kann das Handwerksunternehmen die bauliche Durchführbarkeit in der Prüfung vor Ort bestätigen und dem Kunden ein Angebot im Rahmen des Erstattungsmaximalbetrags machen, schließt es im Namen von Invocap mit dem Kunden einen Werkvertrag über die gewünschte Umbaumaßnahme sowie über die für die Umbaumaßnahme notwendige Koordination („Koordinations- und Werkvertrag“).
    3. In Bezug auf den Abschluss dieses Koordinations- und Werkvertrags handelt das Handwerksunternehmen als Stellvertreter für Invocap. In dieser Funktion legt das Handwerksunternehmen dem Kunden die folgenden Unterlagen zur Unterschrift auf einem Tablet vor (Angebot):
      1. Angebot über die Durchführung einer Umbaumaßnahme, deren Kosten den Erstattungsmaximalbetrag nicht übersteigen („Invocap-Angebot“)
      2. Vollmacht für Invocap zum Tätigwerden gegenüber dem Pflegeversicherer („Vollmacht“)
      3. Antrag auf Zuschuss zu einer Umbaumaßnahme gegenüber dem Pflegeversicherer („Antrag auf Zuschuss“)
      4. Abtretungsvertrag über die Erstattungsansprüche an Invocap („Abtretung“)
      5. Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu baulicher Veränderung durch den Vermieter („Antrag auf Zustimmung“) und Erinnerung an die Erteilung der Zustimmung zu baulicher Veränderung durch den Vermieter („Erinnerung“)
      6. diese AGB
    4. Alternativ sendet Invocap dem Kunden die in Ziffer 4 genannten Unterlagen auf anderem Wege zu.
    5. Unabhängig von der Art der Erklärung (bspw. mit Unterschrift auf dem Tablet, schriftlich, per E-Mail oder elektronischer Signatur), kommt mit der Bestätigung der in Ziffer 4 genannten Unterlagen durch den Kunden (Annahme des Angebots), der Koordinations- und Werkvertrag zwischen dem Kunden und Invocap zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses).
    6. Der bloße Koordinationsvertrag endet, vorbehaltlich vorherigen Widerrufs oder vorheriger Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen, entweder mit Mitteilung über die endgültige Versagung der Bewilligung des Pflegeversicherers oder Vermieters oder mit Bestätigung der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen durch den Kunden nach Ziffer 4, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Erteilung der Vollmacht und die Abtretung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Pflegeversicherer an Invocap bleiben hiervon unberührt. Die Durchführung des Werkvertrags hängt von der vorherigen Bewilligung der Maßnahme durch den Pflegeversicherer, sowie der Zustimmung des Vermieters (soweit erforderlich) ab.
    7. Vor Durchführung der Umbaumaßnahme durch das Handwerksunternehmen übersendet Invocap den Antrag des Kunden auf Zustimmung bei dem Vermieter an den Vermieter. Sollte der Vermieter seine Zustimmung nicht innerhalb der im Antrag auf Zustimmung gesetzten Frist erteilen, sendet Invocap eine Erinnerung an den Vermieter.
    8. Außerdem übersendet Invocap vor Durchführung der Umbaumaßnahme durch das Handwerksunternehmen den Antrag des Kunden auf Zuschuss bei dem Pflegeversicherer an den Pflegeversicherer. Sobald der Pflegeversicherer den Zuschuss zu der konkreten Umbaumaßnahme bewilligt oder verweigert hat, teilt Invocap dies dem Kunden mit und veranlasst die Ausführung der vereinbarten Umbaumaßnahme.
    9. Sollte das Handwerksunternehmen entgegen der Anweisung von Invocap im Einzelfall bereits vor Erteilung der Bewilligung durch den Pflegeversicherer mit den Umbaumaßnahmen begonnen haben oder der Pflegeversicherer nur einen Teilbetrag des beantragten Betrags bewilligen, obwohl mit den Umbaumaßnahmen bereits begonnen wurde, trägt Invocap im Verhältnis zum Kunden die dafür angefallenen Kosten bis zum Erstattungsmaximalbetrag bzw. bis zum bewilligten Betrag. Den Kunden trifft allenfalls dann eine Zahlungspflicht, wenn er mit dem Handwerksunternehmen einen Umbau zu höheren Kosten als dem Erstattungsmaximalbetrag bzw. dem bewilligten Betrag vereinbart hat und diese insoweit auch angefallen sind (vgl. Ziffer 5 – insoweit kommt ein eigener Vertrag zwischen dem Kunden und dem Handwerksunternehmen zustande). In dem Fall treffen ihn die Kosten für die Differenz zum Erstattungsmaximalbetrag bzw. zum bewilligten Betrag, die ihn auch im Falle der Bewilligung durch den Pflegeversicherer getroffen hätten.
  6. Forderungen und Abtretungen
    1. Zur Befriedigung der Erstattungsforderung (bzw. seines Anspruchs auf Werklohn aus dem mit dem Kunden geschlossenen Werkvertrag) wendet sich Invocap mit dem abgetretenem Erstattungsanspruch an den Pflegeversicherer des Kunden.
    2. Eine etwaige Differenz zu den Gesamtkosten (d.h. die Differenz zwischen den Gesamtkosten und dem bewilligten Erstattungsbetrag) der betreffenden Umbaumaßnahme hat der Kunde unter dem gesondert abgeschlossenen Vertrag unmittelbar an das Handwerksunternehmen zu zahlen.
    3. Lehnt der Pflegeversicherer die Kostenübernahme ab, übernimmt Invocap die Umbaumaßnahme nicht. Es steht dem Kunden jedoch frei, in diesem mit dem Handwerksunternehmen einen Vertrag über die Durchführung der Umbaumaßnahme abzuschließen. In dem Fall hat der Kunde selbst die Forderung über die Kosten für die Umbaumaßnahme vollständig an das Handwerksunternehmen zu bezahlen.
  7. Pflichten des Kunden
    1. Ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, Invocap jeweils unverzüglich darüber zu informieren, wenn er die Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Umbaumaßnahmen erhalten hat oder wenn der Vermieter seine Zustimmung verweigert hat. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, mit dem Handwerksunternehmen erst dann einen Termin für die Durchführung der Umbaumaßnahme zu vereinbaren, wenn die Zustimmung des Vermieters vorliegt.
    2. Sollte der Pflegeversicherer den Bewilligungs- oder Ablehnungsescheid trotz Vorlage der Empfangsvollmacht von Invocap an den Kunden selbst schicken, ist der Kunde verpflichtet, Invocap unverzüglich über den Zugang und den Inhalt des Bescheids zu informieren. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, mit dem Handwerksunternehmen erst dann einen Termin für die Durchführung der Umbaumaßnahme zu vereinbaren, wenn die der Bewilligungsbescheid des Pflegeversicherers vorliegt.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, Invocap jeweils unverzüglich mitzuteilen, wenn das Handwerksunternehmen versucht, mit dem Kunden einen direkten Werkvertrag über Umbaumaßnahmen zu schließen ohne Invocap weiter einzubeziehen.
    4. Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen bei dem Kunden legt das Handwerksunternehmen dem Kunden das Bestätigungsformular (Abnahmeerklärung) hierüber zur Unterschrift vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zu bestätigen, wenn das Ergebnis der Umbaumaßnahmen keine erkennbaren Mängel hat. Das Handwerksunternehmen wird außerdem fotografisch das Ergebnis der Umbaumaßnahmen dokumentieren.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Forderungen, die ihm gegenüber seinem Pflegeversicherer aus der Durchführung der Umbaumaßnahmen durch das Handwerksunternehmen entstehen, an Invocap abzutreten, die sich wiederum verpflichtet, die Abtretung anzunehmen.
  8. Gesetzliches Widerrufsrecht
    • Diese Widerrufsbelehrung gilt für alle Verträge zwischen dem Kunden und Invocap unter diesen AGB.
Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag mit uns widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Invocap, Fasanenstraße 11, 10623 Berlin, E-Mail: info@sorgenfrei-zuhause.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Haftungsbeschränkung
    1. Invocap haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung durch Invocap, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Invocap, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von Invocap, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    2. Invocap haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Invocap oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
    3. Bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Invocap außer in den Fällen der Ziffern 1, 9.2, oder 9.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
    4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    5. Im Übrigen ist eine Haftung der Invocap ausgeschlossen.
    6. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Invocap beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffern 1, 9.2, oder 9.4.
  2. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    2. Soweit nicht anders in diesen AGB geregelt ist, haben sämtliche Erklärungen oder Vereinbarungen in Schriftform oder per E-Mail zu erfolgen. Von dieser Einschränkung sind vertragliche Abreden nicht umfasst.
    3. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Invocap nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Invocap anerkannt oder unbestritten ist.
    4. Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung (nachfolgend „ODR-Plattform„) zur Verfügung. Die ODR-Plattform soll Verbrauchern und Unternehmen helfen, bei Problemen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die ODR-Plattform ist über den folgenden Link zugänglich:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Invocap ist nicht bereit, sich an der Streitbeilegung über die ODR-Plattform zu beteiligen.

  1. Kontakt

Invocap GmbH

Fasanenstraße 11

10623 Berlin

E-Mail: info@sorgenfrei-zuhause.de

Telefonnummer: 0800 30 30 007