So einfach geht's zum behindertengerechten Bad

So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Ein Wunsch, den sich viele Senior:innen erfüllen möchten.  Für manche Personen stellt dieser simple Wunsch eine große Herausforderung da. Behinderungen, Einschränkungen, plötzliche Krankheiten machen ein barrierefreies Leben in der Wohnung fast unmöglich. In anderen Fällen verändert ein Unfall das gesamte Leben. Damit ein selbstbestimmtes Leben in dem vertrauten Zuhause, sei es Mietwohnung oder Eigentum, möglich wird, gibt es verschiedene Maßnahmen, auf die zurückgegriffen werden kann. Diese Maßnahmen umfasst u.a. Treppenlifte, Tür-Erweiterungen, ein Autoumbau und vieles mehr. Die am häufigsten genutzte Maßnahme ist der Badumbau.
Doch was ist beispielsweise ein Badumbau außergewöhnliche Belastung?

Badumbau außergewöhnliche Belastung: Kosten einsparen

Ein senioren- oder behindertengerechter Umbau ist teuer. Beispielsweise startet ein Badumbau bei 4.000 €. Die gewünschten Umbaumaßnahmen können von den Pflegekassen übernommen werden. Allerdings kann nicht jeder Umbau für 4.000 € realisiert werden. Die Kosten sind immer von den Gegebenheiten der Wohnung oder des Hauses abhängig. Da die Pflegekasse “nur” 4.000 € beisteuert, müssen gegebenenfalls eigene Kosten übernommen werden, sollte der Umbau teurer sein. Damit man sich nicht nur auf Zuschüsse verlassen muss, gibt es steuerliche Möglichkeiten, um Kosten einzusparen. 

Das Einkommensteuergesetz Paragraph 33 Absatz 2 besagt: “Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.”

Das bedeutet: Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Das bedeutet, wer zwangsweise barrierearm umbauen muss, kann die Kosten in die Steuererklärung eintragen.

Es gibt jedoch zwei Einschränkungen:

  • bezuschusst die Pflegekasse den Umbau, muss das von den tatsächlichen Kosten abgezogen werden.
  • Kosten, die nach Abzug der Erstattungen oder Zuschüsse übrig bleiben und eine sogenannte zumutbare Belastung überschreiten, dürfen Sie von der Steuer absetzen.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Das Einkommensteuergesetz lässt keine detaillierte Definition über außergewöhnliche Belastungen auffinden. Die konkrete Liste gibt es nicht, da die außergewöhnlichen Belastungen nicht für jeden Bürger oder jede Bürgerin gleich sind. Der Staat ermittelt, beispielsweise, bei einem Badumbau außergewöhnliche Belastungen für jede:n Steuerbürger:in unterschiedlich.
Der Staat vergleicht Personen mit gleichem Familienstand, gleichen Einkommensverhältnissen und gleichen Vermögensverhältnissen miteinander: Einnahmen und Ausgaben werden zusammengezählt und alle Kosten, die am Ende des Jahres eine zumutbare Belastung übersteigen, gelten als außergewöhnliche Belastung.

Ist ein Badumbau eine außergewöhnliche Belastung?

Ganz klar, ja! Wie dieser berechnet wird, muss mit einem zuständigen Steuerberater oder einer Steuerberater besprochen werden.
Folgend finden Sie eine grobe Auflistung der steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen:

  • Pflege- und Pflegeheimkosten
  • Unterhaltskosten
  • Beerdigungskosten
  • Wohnungsumbau: hierzu zählt der barrierefreie Badumbau
  • Krankheitskosten
Badumbau kostengünstig gestalten

Bevor Sie sich Gedanken über die steuerliche Rückerstattungen machen, bringen Sie in Erfahrung, ob Sie einen Zuschuss Ihrer Pflegekasse erhalten. Dafür ist definitiv ein zugewiesener Pflegegrad notwendig. Erfahren Sie hier mehr.
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