Badumbau Wanne raus Dusche rein

Um eine Wohnung behindertengerecht auszustatten, sollte man im Badezimmer beginnen, die Barrieren zu reduzieren.
Ein behindertengerechtes Bad gilt als barrierefrei, sobald eine ebenerdige Dusche oder eine Badewanne mit einer Tür integriert ist. Das Badezimmer muss mindestens den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen. Die DIN stellt Planungsnormen und somit Mindestanforderungen für eine barrierefreie Wohnung dar. Wir erläutern Ihnen, wie ein behindertengerechtes Bad aussehen muss und wie Sie einen barrierefreien Badumbau bezuschusst kommen.

Badezimmer behindertengerecht umbauen

Ein Badezimmer gilt als behindertengerecht, wenn es eine Bewegungsfläche von 120×120 cm gibt. Bei R-Wohnungen (Wohnungen für Rollstuhlfahrer*innen, die mehr Raum benötigen), sind es sogar 150×150 cm. Deshalb muss man bei einem behindertengerechten Badumbau stets erwägen, ob diese für einen Rollstuhlfahrer oder eine anderweitige pflegebedürftige Person umgebaut werden muss. So muss die Türbreite 80 cm betragen, für einen Rollstuhlfahrer*in mit höheren Raumbedarf 90 cm. Demnach gilt: ein Aufzug zu einer Wohnung oder eine Schwellenreduzierungen klassifizieren eine Wohnung nicht als barrierefrei. Dazu bedarf es mehr. Je nach Schwere der Behinderung oder der Pflegebedürftigkeit kann alleine mit diesen zwei Parametern kein selbstbestimmter Alltag gewährleistet werden.

Der Unterschied zwischen behindert und pflegebedürftig

Man wird als behindert eingestuft, „wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (laut 1 SGB IX). Der Grad einer Behinderung beziffert das Ausmaß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Als pflegebedürftig wird man eingestuft,  sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Ist man behindert oder schwerbehindert (Behindertengrad ab 50), bekommt man nicht automatisch einen Pflegegrad angerechnet. Ist man beispielsweise an einem Schlaganfall erkrankt, muss man die körperliche und geistige Verfassung im Anschluss durch den MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) schätzen lassen. In Zeiten der Pandemie finden die Einschätzungen über das Telefon statt.

 

Pflegekassenzuschuss für einen behindertengerechten Badumbau

Wem ein Badumbau mit Pflegekassenzuschuss zusteht, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Durch die ausgebildeten Handwerker des Sorgenfrei Zuhause Netzwerk, ist es möglich, dass wir Ihre Aufträge zeitnah aufnehmen und Ihr Badezimmer innerhalb von 48 Stunden nach Baubeginn vollenden können. Die Sachbearbeiter*innen von Sorgenfrei Zuhause terminieren für Sie Besichtigungstermine mit Handwerkern aus Ihrer Region.

 

Um die Bezuschussung eines behindertengerechten Badumbaus zu erhalten, muss die Person mit Behindertenausweis mindestens Pflegegrad 1 vorweisen können. . Ab Pflegegrad 1 erhält die pflegebedürftige Person 4.000 € Zuschuss von der Pflegekasse. Ein Badumbau kann in den meisten Fällen zwischen 4.000 € und 4.300 € umgesetzt werden. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie diesen hier schätzen lassen. Sollten Sie bereits einen offiziellen Pflegegrad Ihrer Pflegekasse erhalten haben, vereinbaren wir gerne einen ersten Besichtigungstermin für Sie. Dafür lassen Sie uns einfach wissen, welchen Badumbau Sie sich wünschen. Für eine persönliche Beratung können Sie uns gerne direkt anrufen, von Montag-Freitag, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr unter 030 346 59913. Die Beratung ist für Sie kostenlos.