Der Weg ins Altersheim kann oftmals bereits vermieden werden. Somit wäre für Senioren und Seniorinnen ein kostenloser Badumbau bereits eine große Hilfe. Der barrierefreie Badumbau kann durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Dabei ist es unabhängig davon, ob der altersgerechte Badumbau im Eigentum oder in einer Mietwohnung vorgenommen werden soll. 

Wenn Senioren und Seniorinnen sich eine Dusche statt einer Wanne wünschen, da der Einstieg in eine ebenerdige Dusche sturzsicherer ist, brauchen sie für einen Badumbau Zuschuss lediglich einen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. 

Mit einem Pflegegrad zur kostenlosen Badsanierung

Die Leistungen der Pflegekassen sind abhängig von der Höhe des Pflegegrades. Die Geld- und Sachleistungen unterscheiden zwischen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2,  Pflegegrad 3,   Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. 

Definition Pflegegrad

Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, und das müssen nicht nur Senioren und Seniorinnen sein, und nicht mehr in der Lage sind, ihre vollständige Alltagskompetenz auszuschöpfen und somit eine hohe Pflegebedürftigkeit aufweisen, haben große Chancen darauf, von Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, kurz MDK, bei gesetzlich Versicherten und MEDICPROOF, bei privat Versicherten, mit einem Pflegegrad bewertet zu werden. Einen Pflegegrad erhalten Menschen dann, wenn sie körperliche oder psychische Einschränkungen haben und beispielsweise nur durch eine ebenerdige Dusche in einem barrierefreien Bad das Duschen möglich wäre. Menschen, mit psychischer Erkrankung, wie z.B. einer Demenzerkrankung oder mit einer geistigen Behinderung, sind ebenfalls in der Regel in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Der MDK prüft die Schwere der Beeinträchtigung und empfiehlt dann entweder den Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 bis hin zu Pflegegrad 5.  [Pflegegrade verlinken]. Die finale Entscheidung des zu vergebenden Pflegegrades liegt bei der verantwortlichen Pflegekasse. 

Kriterien für einen Pflegegrad 

Der wichtigste Punkt für die Beanspruchung eines Pflegegrades ist die Zeit, die aufgewendet werden muss, um die Grundpflege eines Menschen zu sichern. Dazu zählen folgende Punkte:

Kostenloser Badumbau dank Pflegegrad

Der MDK oder MEDICPROOF schätz den Pflegebedürftigen mithilfe genannter Kriterien ein. Quelle: Caritas Deutschland

  • Mobilität: Ist der Antragsteller noch in der Lage selbständig Aufzustehen oder ins Bett zu gehen? Kann der Antragsteller sich eigenständig An- und Ausziehen? Alleine stehen und die Wohnung eigenständig verlassen und wieder auffinden.

  • Ernährung: Kann der Antragsteller sich eigenständig Lebensmittel mundgerecht zubereiten und aufnehmen?
  • Körperpflege: Ist es dem Antragsteller möglich, sich eigenständig zu duschen, kämmen oder die Toilette aufzusuchen? Zu baden, Zähne zu putzen und zu rasieren?
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Ist es dem Antragsteller möglich, alleine einkaufen zu gehen? Zu spülen, putzen der Wohnung? Waschen und wechseln der Wäsche?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann der Antragsteller eigenständige Entscheidungen treffen? Gelingt es ihm Gespräche zu führen und und seine Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen?
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Benötigt der Antragsteller Hilfe bei beispielsweiser eine Dialyse oder anderen Therapien?
  • Psychische Problemlagen: Leidet der Antragsteller unter psychischen Stören, aggressiven oder ängstlichen Verhalten?

Mit einem kostenlosen Badumbau zu einem sorgenfreien Zuhause

Ein barrierefreies Bad vereinfacht nicht nur das Leben von Senioren und Seniorinnen. Vor allem von schweren Krankheiten betroffenen Menschen und ihre Pfleger:innen profitieren von einer barrierefreien Wohnung. 

Ein Anruf für ein kostenlosen Badumbau

Sorgenfrei Zuhause ist telefonisch für Sie da und berät Sie im Erstgespräch zu Ihrem Badumbau.

Ein bezuschusster, eventueller kostenloser Badumbau durch die Pflegekassen ist ohne Pflegegrad nicht möglich. Ist ein Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder  Pflegegrad 5 vorhanden, bezuschusst die Pflegekasse 4.000 € zu ihrem individuellen Badumbau. Die barrierefreie Badsanierung muss ihnen bei einer Mietwohnung von der Hausverwaltung genehmigt werden und auch ein Antrag über die Förderung des Badumbaus muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wohnen zwei Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1-5 in einem Haushalt, bezuschusst die Pflegekasse ebenfalls pro Person 4.000 €. Somit steht den Pflegebedürftigen 8.000 € zum barrierefreien Badumbau zur Verfügung. 

Kostenloser Badumbau: ist sowas möglich?

Die Kosten eines Badumbaus sind individuell. Jedoch überschreiten die Umbaukosten die 4.000 € Grenze selten, allerdings ist das von diversen Gegebenheiten abhängig:

  • individuelle Wünsche der Pflegebedürftigen
  • Substanz des Badezimmers
  • Bauliche Begebenheit 
  • Regionale Unterschiede: Handwerkerkosten sind regional unterschiedlich
  • Hoher Technischer Aufwand
  • In welcher Etage der Pflegebedürftige wohnt

Eine kostenfreie Beratung bietet Ihnen Sorgenfrei Zuhause an. 

 

Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen kennen die individuellen Begebenheiten eines barrierfreien Badumbaus und können Sie fachgerecht beraten.