Der demographische Wandel in Deutschland ist unaufhaltsam. Die Anzahl an älteren Menschen wird immer höher. Die Zahl der erwerbstätigen Menschen sinkt. Bereits heute, im Jahr 2022, herrscht ein Pflegekräftemangel. Wie also sollen Pflegekräfte in der Zukunft entlastet werden? Wie kann die Pflege effiziente gestaltet werden?
Technologie und Digitalisierung wird häufig als “Fluch und Segen” bezeichnet. Im Bezug auf die Pflege sollte man die Digitalisierung als Chance betrachten.
Digitale Pflege unterstützt Pflegebedürftige, damit diese einen selbstbestimmten Alltag erleben können. Doch was ist eigentlich die DiPa und DiGa und was kann sie für einen tun?
Das “Di” steht in beiden Abkürzungen für “digital”. Was es allerdings genau mit einer digitalen Pflege auf sich hat, erklären wir Ihnen kurz und übersichtlich in diesem Beitrag.
DiPa: digitale Pflege für das selbstbestimmte Leben
Pflege bedarf auch in der Zukunft menschliche Nähe und Zuwendung. Sinnvolle Apps dienen zur Erleichterung des Alltages, nicht zur Reduzierung der Fürsorge. Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse wünschen sich 83% der pflegebedürftigen Befragten in ihren eigenen vier Wänden wohnhaft zu bleiben. Digitale Pflege-Apps unterstützen das Vorhaben und sorgen vor allem dafür, dass Pflegebedürftige einen selbstbestimmten Lebensnachmittag erfahren dürfen.
“DiPa”, die digitale Pflege, hilft Pflegebedürftigen den Zugang zu digitalen Video-Sprechstunden. Sport- und Präventionsübungen können nachgemacht werden, ohne das Haus zu verlassen. Chatfunktionen und Sprachassistenten erleichtern die Kommunikation mit anderen Pflegebedürftigen, aber noch viel wichtiger, zur zugeordneten Pflegekraft. Beispielsweise kann die Pflegekraft den Pflegebedürftigen kontaktieren und überprüfen, ob die Medikamenteneinnahme erfolgte.
Für die Pflegekräfte haben digitale Pflege-Apps primär den Vorteil der organisatorischen Entlastung und Bewältigung pflegespezifischer Situationen.
DiGa: die digitale Gesundheitsanwendung
Die digitale Gesundheitsanwendung unterscheidet sich von der digitalen Pflege soweit, dass sie wie ein digitaler Arzt oder Ärztinnen-Ersatz funktioniert. In der digitalen Gesundheitsanwendung zielt auf die Erkennung, Behandlung und Linderung von Krankheiten ab.
In ihr existiert eine elektronische Patientenakte sowie die Möglichkeit, E-Rezepte zu erhalten. Also Rezepte, die per E-Mail versendet werden. Vor allem Pflegebedürftige, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, findet hier eine enorme Vereinfachung des Alltages statt.
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Pflegegesetze rund um DiPa und DiGa
Rechtlich unterscheiden sich die beiden Anwendungen darin, dass die DiPa dem sozialen Pflegekassen und die DiGa den Krankenkassen zugeordnen werden.
Und hier beginnt auch der Unterschied zur Antragstellung:
- Die DiPa muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden und kann seit 2022 mit 50€/monatlich, wenn ein Pflegegrad besteht, erstattet werden. Zudem wird diese als Anwendung verstanden und ist rein rechtlich kein “Medizinprodukt”. So heißt es im Gesetzbuch 40a Digitale Pflegeanwendungen SGB XI: (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen”
- Die DiGa wird von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen verschrieben. Die Krankenkasse kann eine digitale Gesundheitsanwendung auch direkt veranlassen. Kontaktieren Sie bei Interesse ihren zuständigen Arzt oder ihre zuständige Ärztin. Die DiGa wird als Medizinprodukt eingestuft. So heißt es im Gesetzbuch 33a Digitale Gesundheitsanwendungen SGB V:“(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht […].”
Desweiteren gibt es bei der DiGa bisher keine Preisobergrenze.
Eine digitale Pflegeanwendung kann auf mobilen Endgeräten, Handys sowie auf dem Laptop, webbasiert, angewendet werden.