Eingliederungshilfe

Was bedeutet eigentlich die Eingliederungshilfe? Wie sieht diese aus? Wie finanziert sich die Eingliederungshilfe und wer erhält einen Zuschuss?
In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema “Eingliederungshilfe”.

Was ist eine Eingliederungshilfe?

Eine Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung. Diese ist seit 2020 in Deutschland im Neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Die Hilfe soll Menschen mit einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung helfen, ihre Beeinträchtigung zu mildern und sie in der Gesellschaft einzugliedern. 

Wer ist Leistungsberechtigt?

Anspruch haben Personen mit einer wesentlichen Behinderung. Eine Behinderung ist dann gegeben, wenn die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist. Die Definition “wesentlich” ist noch nicht bestimmt, da diese fehlt und wird im Einzelfall besprochen. Bis zum 01.01.2023 soll es eine rechtlich bestimmte Definition geben. Stand heute haben Menschen einen Anspruch, die nach einer allgemein ärztlicher und sonstiger fachlicher Erkenntnis so eingestuft werden.
Kinder und Jugendliche, welche an einer seelischen Behinderung erkrankt sind und eine Eingliederungshilfe benötigen, beziehen die Leistungen von der Jugendhilfe. Diese muss beim Jugendamt beantragt werden (laut Gesetzt §35a SGB VIII).

Damit herausgefunden werden kann, ob eine Person berechtigt ist, gibt es eine Bedarfsermittlung. Das Eingliederungshilferecht meint damit alles, was die Person benötigt, um eigenständig leben zu können. Ähnlich wie bei der Ermittlung des Pflegegrades, wird die Person auf einheitliche Erfassung der körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung “geprüft”. Die Klassifikationen lassen sich hier einsehen.

Die Formen der Eingliederungshilfen können unterschiedlich aussehen. Sie können als Geld-, Sach- oder Dienstleistung ausgezahlt werden. Die unterschiedlichen Formen der Leistungen finden Sie hier. 

 

Das Ziel der Eingliederungshilfe

Das Ziel der Eingliederungshilfe ist die Ermöglichung eines selbstbestimmten Leben und dem Erhalt der menschlichen Würde. Es ist wichtig, dass die Person an der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben kann. Die Person soll mit Hilfe der Eingliederungshilfe eigenständig leben können.

Wichtige Punkte beim Antrag der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe wird von der Sozialhilfe getrennt. Aus diesem Grund müssen jetzt zwei Anträge gestellt werden. Ziel ist es, dass Menschen mit einer Behinderung nicht als Bittsteller zum Sozialamt gehen müssen. Die beantragende Person darf eine Begleitung als Beratung mitnehmen. Das Vermögen und Einkommen von Partnern von Menschen mit Behinderung ist bei der Eingliederungshilfe nicht von Bedeutung. Auch das Vermögen und Einkommen der Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung wird nicht angerechnet.

Um die Eingliederungshilfe zu erhalten, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. Finden Sie die Zuständigkeit Ihres Bundeslandes hier.