Pflege 2022: das sind die Änderungen

Das Jahr 2022 verändert die Pflegeleistungen. Ab Januar gibt es kleine Veränderungen in der Pflege 2022. Damit Sie den Überblick im Pflege-Dschungel behalten, hat Sorgenfrei-Zuhause.de alle Veränderungen kurz, prägnant und übersichtlich für Sie aufgelistet.

Pflege 2022: Veränderungen in der Sachleistung

Damit die Pflege finanziell besser machbar und Zuhause durchführbar ist, erhöhen sich die Pflegesachleistungen um 5% im Jahr 2022. Der Pflegegeldzuschuss verändert sich ab einem Pflegegrad 2. Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 erhielten bis Dezember 2021 einen Zuschuss von 689€. Ab sofort beträgt der Zuschuss 724€.
Betroffene mit einem Pflegegrad 3 erhalten bereits 65€ mehr Pflegegeld. Bei einem Pflegegrad 5 liegt die Veränderung sogar bei 100€.

Kurzzeitpflege 2022: Steigerung um 10%

Mit dem Jahreswechsel steigt die jährliche Bezuschussung der Kurzzeitpflege von 1.612€ auf 1.774€. Damit sollen die steigenden Kosten für Betroffene abgefedert werden und eine adäquate Unterstützung gewährleistet werden.
Damit Betroffene die 10% Erhöhung erhalten, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Leistungszuschuss für Pflegeheimbewohner 

Der Eigenanteil für Pflegeheimbewohner soll reduziert werden. Insbesondere Langzeitbewohner:innen sollen finanziell unterstützt werden. Damit werden Bewohner:innen insbesondere beim Entgelt für die Pflege und Ausbildungsumlage unterstützt. Das Entgelt für Unterkunft, Investitionskosten und Verpflegung muss weiterhin von Pflegeheimbewohner:innen übernommen werden.
Die Bezuschussung für Pflegeheimbewohner:innen mit einem Aufenthalt ab 3 Jahren liegt ab 2022 bei 70%. Aber auch bei kürzeren Aufenthalten wird eine finanzielle Erhöhung gewährleistet:

  • Bis 12 Monate: 5 Prozent
  • Mehr als 12 Monate: 25 Prozent
  • Mehr als 24 Monate: 45 Prozent
Weitere Änderungen Pflege 2022

Mehr Entscheidungskraft bei den Pflegekrafthelfer:innen. Damit Pflegehilfsmittel schneller verordnet und dorthin gebracht werden können, wo sie hingehören, dürfen Pflegekräfte eigenständig eine Verordnung für Pflegehilfsmittel ausstellen.

Bezuschussung bei der digitalen Pflegehilfe: Um bei der täglichen Pflege unterstützt zu werden, gibt es eine App für Gesundheit und Pflege. Damit die digitale Pflege mit 50€ monatlich bezuschusst werden kann, muss ein Antrag an die Kranken- und Pflegekasse gestellt werden. Vor dem Jahr 2022 wurde die digitale Pflege nicht unterstützt. Die digitale Pflege unterscheidet sich in DiPa und DiGa