Pflegehilfsmittel für Senioren

Individuelle Pflegehilfsmittel gibt es bereits kostenfrei ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse erstattet dafür 40€ monatlich. Die Pflegehilfsmittel müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Es gibt einen Unterschied zwischen “Pflegehilfsmittel” für Senioren und sogenannten “Hilfsmitteln”.
Sorgenfrei Zuhause fasst die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Unterschied Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die unterstützend sind für Menschen mit Behinderungen und Krankheiten. Hilfsmittel sollen die Behinderungen bzw. Krankheiten teilweise ausgleichen.
Pflegehilfsmittel für Senioren hingegen bringen Erleichterung im Alltag. Allerdings können auch das Sachmittel oder Geräte sein. Darunter werden technische Pflegehilfsmittel oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verstanden.
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel für Senioren sowie Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Um eine Kostenübernahme zu veranlassen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Was sind Pflegehilfsmittel für Senioren?

Pflegehilfsmittel für Senioren zum Verbrauch sind folgende:

  • Händedesinfektion.
  • Flächendesinfektion.
  • Mundschutz.
  • Bettschutzeinlagen (teilweise auch Wiederverwendbare)
  • Schutzschürzen.
  • Einmalhandschuhe.

Technische Pflegehilfsmittel sind folgende:

  • Hausnotruf und mobiler Notruf
  • Demenzortungssysteme
  • Warnmelder

Genannte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezuschusst.
Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Es gibt Agenturen und Dienstleister, die für Senioren den besagten Antrag stellen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Apotheken Senioren bei dem Antrag unterstützen. Die Beantragung von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind vergleichsweise einfach. Apothekenmitarbeiter füllen gemeinsam mit den Senioren die Anträge aus und leiten diese an die Pflegekassen weiter.

 

 

Pflegehilfsmittel ab Pflegestufe 1

Wurde einer Person eine Pflegestufe zugewiesen, braucht sie Unterstützung im Alltag. Je stärker die Beeinträchtigung, desto höher ist der zugewiesene Pflegegrad.
Die Beeinträchtigungen sind individuell und so benötigen nicht alle Senioren der Pflegestufe 2 die gleichen Hilfsmittel. Je höher der Pflegegrad, desto größer die Wahrscheinlichkeit, von einer Vielzahl an Pflegehilfsmitteln zu profitieren.

Folgend sind einige Beispiele für zugelassene Pflegehilfsmittel:

  • Rollator
  • Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken
  • Badewannenlift
  • Pflegebett, Lagerungsrollen, Bettschutzeinlagen

Ab einer Pflegestufe 1 steht pflegebedürftigen Personen eine Bezuschussung zu einem Badezimmerumbau zu. Ein Badumbau (Wanne raus, barrierefreie Dusche rein) wird mit 4.000€ von der Pflegekasse bezuschusst.