Rentenbeitrag Pflege

Die Pflege von Angehörigen bedarf viel Zeit. Investieren Angehörige ihre Zeit in die Pflege, kann oftmals keine Vollzeitbeschäftigung, eventuell sogar keine Arbeit ausgeübt werden.
Wenn keine bezahlte Arbeit ausgeführt werden kann, können die Angehörigen nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Woher kommt also der Rentenbeitrag Pflege?  Sorgenfrei Zuhause hat für Sie die wichtigsten Fakten rund um das Thema “Rentenansprüche für die Pflege von Angehörigen” zusammengefasst. 

Das Wichtigste in Kürze zum Rentenbeitrag Pflege

Pflegerente. Angehörige, die ehrenamtliche Pflege leisten, haben später Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Damit in die Rentenkasse eingezahlt werden kann, muss das Formular „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbs­mäßige Pflege­personen“ ausgefüllt werden. Die Beiträge werden dann von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt. Eine weitere Sicherheit bietet die Arbeitslosenversicherung.
Pflegende Angehörige sind pflichtversichert. Das bedeutet, dass Angehörige in der Pflege, nach Beendigung der Pflege,  Arbeitslosengeld beziehen können.
Angehörige sind ebenfalls unfallversichert.


Pflegerente Anspruch

Nicht jeder, der einen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Beiträge aus der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Pflegt ein Angehöriger eine Person mit Pflegegrad 1, besteht kein Rentenanspruch bzw. Leistungen zur Rente aus der Pflegekasse. Das resultiert aus dem geringen Aufwand, der bei der Pflegestufe 1 beansprucht wird.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Pflegeaufwand von mind. 10 Stunden pro Woche
  • Kein Bezug von Vollrente aufgrund des Alters
  • Neben der Pflege darf keine weitere Tätigkeit über 30 Stunden ausgeübt werden

Höhe Rentenanspruch Pflege

Da Pflegende kein “echtes” Gehalt erhalten, rechnen die Pflegekassen mit einem fiktiven Gehalt. Auf das fiktive Gehalt zahlt  die Pflegekassen den Rentenversicherungsvollbeitrag von 18.6 %. Das fiktive Gehalt liegt im Jahr 2022 in den alten Bundesländern bei 3.290 € und in den neuen Bundesländern bei 3.150 €. Somit beträgt der Rentenbeitrag Pflege 622 € (alte Bundesländer) und 595 € (neue Bundesländer). Am höchsten ist das fiktive Gehalt, wenn eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 5 betreut und gepflegt wird. Das resultiert wiederum aus den besonderen Pflegeanforderungen.
Die gesetzliche Rente reguliert sich allerdings, wenn ein Pflegedienst bei der Pflege der Pflegebedürftigen hilft.

Damit Pflegebedürftige Zuhause sorgenfrei betreut werden können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf ein barrierefreies Badezimmer. Das erleichtert nicht nur die Pflege, sondern bietet Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben. Auch als Angehörige können Sie einen kostenfreien, unverbindlichen Antrag für die Pflegeperson stellen.